Wir haben es uns zum Beruf gemacht, Bäume schonend zu pflegen, zu sichern aber auch zu fällen. Unser Angebot reicht von der einfachen Baumfällung über Kronenpflegeschnitte bis hin zum stückweisen Abtragen schwieriger Bäume mit Hilfe der Seilklettertechnik. In Deutschland dürfen genehmigungspflichtige Bäume nur im Zeitraum 1. Oktober bis 28. Februar gefällt werden. Sondergenehmigungen auch außerhalb dieser Zeiten sind möglich. Sprechen Sie uns an!
- Stubbenfräsen
- Baumfällungen per Hebebühne oder Baumkletterer
- Beseitigung von Sturmschäden an Bäumen
- Kronenpflegeschnitt (Baumschnitt)
- Kronensicherungssysteme
- Totholzentfernung aus der Baumkrone
- Problemfällung an unübersichtlichen und schwierigen Orten
- Häckseln von Astholz und Buschwerk per Buschhacker / Schredder
- Fällungen mit Telekran